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17.01.2012

Neues "detaillierter" 11.12.2011

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Staatsmacht Justiz
 

Im Jahre 1997 hatte ich einen Autounfall. Der Verursacher beging Fahrerflucht.
Ich war bei der Sparkassenversicherung Wiesbaden versichert.Ich suchte einen Anwalt und fand RA Christoph Scholz aus Mainz der sich als Fachanwalt ausgab.
Unter dem Aktenzeichen 1 O 133/07 begann beim Landgericht Wiesbaden die Klage.
Richter Lenz hatte den Vorsitz. Als Gegenanwalt RA Poli - Wüsten - Kanther Sitz in Wiesbaden. RA Kanther bekannt durch die Schwarzgeldsache der CDU vertrat die Sparkassenversicherung. Mein Anwalt RA Scholz holte einen weiteren Anwalt RA Manfred Haupt aus Mainz-Bodenheim mit ins Boot. Die beiden wurden streitig, und Haupt wurf Scholz raus. Mir war dies angehen, da Scholz meine Angaben nicht erfüllte. Bei Haupt geschah das genauso. Außer Vorschüsse und Unterschlagung wurde da nichts vermerkt. So geschah es, dass RA Kanther beim Landgericht einen Säumnisantrag stellte, und Richter Lenz diesem zustimmte. Kostenfestsetzung 4316,19 Euro.Mein Anwalt Haupt machte und sagte nichts. Ich zögerte zur Zahlung, weshalb man den Obergerichtsvollzieher Kalup einschaltete. Kalup bekundete, dass ich den Wohnsitz geändert habe, weshalb Richter Lenz am 24. 08.2008 einen Termin ansetzte. 
Ich habe niemals einen Wohnsitz geändert, was Kanther als Lüge bezeichnete.
Mein Anwalt machte nichts. Für mich war das verlorene Zeit durch Anfahrt und Beleidigung. Wenn man bei der Meldebehörde nachgefragt hätte so war der Termin unnötig. Da mein Anwalt Haupt meine Beweise nicht vorlegte, und immer Vorschuss wollte, habe ich ihn entbunden. RA Kanther nützte die Gelegenheit, und machte eine Eingabe beim Landgericht mit dem Satz, der Kläger hat schon wieder seinen Anwalt gewechselt. Richter Lenz folgte der Eingabe. Die Sparkassenversicherung hatte ein Gutachten von Dr. Bernd aus Lich anfertigen lassen. Dr. Bernd machte zwei chirurgische Gutachten, ohne mich gesehen zu haben. Ich ließ auch zwei Gutachten anfertigen. Dr. Bernd schrieb vom linken Bein obgleich mein rechtes Bein geschädigt wurden. RA. Kanther und Richter Lenz berichtigen, dass es sich um einen Schreibfehler handelt, obgleich Dr.Bernd anführte, man möge doch meinen Gutachter befragen, warum er vom rechten Bein schreibt, wo doch das linke Bein verletzt wurde.Von einem Tippfehler kann man da nicht mehr sprechen. Richter Lenz sagte, die Gutachter sie halt mal so. Ich bin der Vertragsvorschrift gefolgt und fuhr mit Herrn Junker dem Abteilungsleiter der Sparkassenversicherung zur Hauptstelle nach Wiesbaden um den Widerspruch des Dr. Bernd zu begegnen. Deshalb bestand ich darauf, dass Herr Junker als Zeuge für mich aussagen soll.Richter Lenz bestellte meinen Zeugen Herrn Junker auf das alte Landgericht, und sagte ich solle auch den Zeugen verzichten, was ich nicht tat.
Auch RA. Kanther stimmte den Verzicht mit zu. Nachdem ich meinen Anwalt RA. Haupt rausgeschmissen habe, nahm ich die Anwaltskanzlei Haischmann-Hoffmann-Wenzel Löffler in Anspruch. Diese Kanzlei wertete meine Beweise nicht. Am 25.11.2009 ging man auf meine Fragen nicht ein. Alles was ich vorbrachte wurden nicht angenommen. Richter Lenz hielt mir das Säumnisurteil vor, sagte das Anwälte halt mal teuer sind,und wenn ich seine Entscheidung nicht annehme, werde er den Streitwert so hoch ansetzen, dass es mir schlecht wäre. Er werde auch die Sofortvollstreckung anordnen, was er auch tat. Richter Lenz setzte den Streitwert um etwa 30 000 € hoch, gab den Kostenfestsetzungsbeschluss für RA. Kanther im Vollzug.
Ich sagte, dass ich zum Oberlandesgericht Frankfurt gehe. Richter Lenz sagte, dass das Oberlandesgericht sich seinen Vorgaben anschließen werde, was auch geschah.
Unter dem Akz: 7 U 96/10 übernahmen Richter Thessinga - Dr.Deichmann - und Gruß der Vorsitz. Ich nahm RA. Steindreischer aus Ffm als Rechtsanwalt, auch der folgte nicht meinen Angaben. Am 30.04.2011 wurde ohne mich geladen zu haben, verhandelt. Urteil Berufung abgelehnt mit dem Zusatz, Einwand wird nicht zugelassen. Die Gerichtskasse Frankfurt will von mir 4624 Euro und Rechtsanwalt Kanther 5545 Euro, der Obergerichtsvollzieher Kalup wurde zur Eintreibung geordert. Man muß sich folgendes vorstellen, Richter Lenz bewilligt RA. Kanther zur Sofortvollstreckung 5545,-- Euro zu, und meinen RA. Haischmann und Steindreischer wurde dieses untersagt. Ein zusammenspielen unter Freunden?
 
Weitere Beweise und Rechte vorbehalten!
 
Ich habe Eingaben bei Staatsgerichtshof - Staatskanzlei - Anwaltskammer- Bundesgerichtshof - Gerichtshof für Menschenrechte - Richterbund usw. gemacht.Aufzeichnungen dieser Organe werde ich weiter aufzeichnen. Z.B. LG Wiesbaden: Im Rechtsstreit Sparkassenversicherung ist mir ihr Schreiben vom 25.09.2011 vorgelegt worden. Die Zielrichtung des Schreibens ist für mich nicht erkennbar. Die Sache ist abgeschlossen. Aufgrund dessen sehe ihre Eingabe als erledigt an.
Richter Lenz vorsitzender Richter am Landgericht!!!
 
Der Präsident-Bundesgerichtshof, wie ich Ihnen schon durch meinen Bescheid vom 14.04.2010 mitgeteilt habe, kann ich in ihrer Angelegenheit nichts veranlassen. Auch ihr weiteres Vorbringen vermag daran nicht zu ändern. Ich bitte Sie nun von weiteren Eingaben in dieser Angelegenheit abzusehen. Sie könnten in Zukunft nicht mehr mit einer Antwort rechnen.
Im Auftrag Jahnel !!!
Weiter vom LG Wiesbaden 14.10.2011 gegen Sparkassenversicherung wird darauf hingewiesen, dass eine Beschwerde gegen das Schreiben nicht statthaft ist. Es wird daher von einer Vorlage an das Oberlandesgericht Frankfurt abgesehen. Im Übrigen können Sie bei gleichaltrigen Eingaben nicht mehr mit einer Antwort des Gerichts rechnen Hundt Richter LG
 
Weitere Berichte folgen !!!
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